Gemeindeverordnung zur Umsetzung der Richtlinien über die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Siedlungsabfällen

Diese Verordnung regelt in Anwendung des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4 und des Beschlusses der Landesregierung vom 20. Dezember 2022, Nr. 978 die Umsetzung der Richtlinien über die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll.

Veröffentlichungsdatum

22.12.2023

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22.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 10:49 Uhr

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