Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren, Abbaugebühr, Aufenthaltsabgabe auf Villen, Wohnungen und Unterkünften im Allgemeinen, Gemeindeimmobiliensteuer – GIS, Gemeindezuschlag auf die Einkommensteuer natürlicher Personen (IRPEF), Konzessionsgebühr Gemeindeanschlagtafeln, Müllentsorgungsgebühr, Ortstaxe, Pilzesammeln, Plakatierung, Trink- und Abwassergebühr, Vermögensgebühr Werbemaßnahmen und Besetzungen von öffentlichem Grund