Gemeindekommission für Landschaft - Art. 68 des LG 9/2018 und für die Sektion Bauwesen der GKRL

Gemeindekommission für Landschaft - Art. 68 del LG 9/2018 und für die Sektion Bauwesen der GKRL

Kategorien

Beschreibung

Die von Artikel 68 des LG Nr. 9/2018 vorgesehene Kommission, als „Gemeindekommission für Landschaft“ bezeichnet, gibt unter dem Vorsitz jenes Mitgliedes, welches der Gemeinderat dazu bestimmt hat, eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen

Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.

Eine bindende Stellungnahme dieser Kommission ist hingegen für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen Sonnenkollektoren in den vom DLH vom 8. April 2020, Nr. 13, („Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“) vorgesehenen Fällen einzuholen.

Art der Organisation

Kommision

Adresse

GUGLIELMO-MARCONI-STRASSE 5, 39051 BRANZOLL

Verantwortlich

Stefano Brida

Ersatz Vorsitzender

Mitglieder

Thomas Medici

diplomierter Agrartechniker

Dorothea Aichner

Sachverständige für Landschaft

Orte

Gemeinde Branzoll

GUGLIELMO-MARCONI-STRASSE 5, 39051 BRANZOLL

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 11.12.2025, 11:14 Uhr