Messung der Wohnung
Anschluss an die Infrastruktur
Dienst der Entleerung der Klärgruben, gemäß dem LG vom 18.06.2002, Nr. 8, “Bestimmungen über die Gewässer” und die betreffende Durchführungsverordnung DLH vom 21.1.2008, Nr. 6, welche vorsehen, dass die Entnahme und Entsorgung des Schlamms der individuellen Entsorgungssysteme für Hausabwässer seitens der Gemeinden gewährleistet werden müssen.