Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel)

Ab den 1. Januar 2014 müssen Meldungen, welche sich auf den Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel)...

Veröffentlichungsdatum:

12.07.2022

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Ab den 1. Januar 2014 müssen Meldungen, welche sich auf den Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel) beziehen, wie z.B. Tätigkeitsbeginn, Änderungen sowie die Streichung der Tätigkeit,  digital über den Einheitsschalter (SUAP) der jeweils zuständigen Gemeinde, eingereicht werden.  

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Zuletzt aktualisiert: 21.03.2024, 10:46 Uhr

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