Um von der Gemeinde die Ausstellung des Invalidenparkscheines zu erhalten, muss man im Büro der Gemeindepolizei ein Ansuchen und eine ärztliche Bescheinigung vom Amt für Rechtsmedizin der lokalen Sanitätseinheit, aus welcher die Feststellung der tatsächlichen Gehbehinderung und die voraussichtliche Dauer dieser Behinderung hervorgehen, abgeben. Der Invalidenschein ist maximal für fünf Jahre gültig und damit derselbe verlängert werden kann, muss man wiederum im Büro der Gemeindepolizei eine Ansuchen und ein ärztliches Zeugnis vom Hausarzt, aus welchem hervorgeht, dass die Gehbehinderung immer noch besteht, abgeben.