Invalidenparkschein

Um von der Gemeinde die Ausstellung des Invalidenparkscheines zu erhalten, muss man im Büro der Gemeindepolizei...

Veröffentlichungsdatum:

12.07.2022

Lesedauer

< 1 Minute

Themen
Kategorien

Um von der Gemeinde die Ausstellung des Invalidenparkscheines zu erhalten, muss man im Büro der Gemeindepolizei ein Ansuchen und eine ärztliche Bescheinigung vom Amt für Rechtsmedizin der lokalen Sanitätseinheit, aus welcher die Feststellung der tatsächlichen Gehbehinderung und die voraussichtliche Dauer dieser Behinderung hervorgehen, abgeben. Der Invalidenschein ist maximal für fünf Jahre gültig und damit derselbe verlängert werden kann, muss man wiederum im Büro der Gemeindepolizei eine Ansuchen und ein ärztliches Zeugnis vom Hausarzt, aus welchem hervorgeht, dass die Gehbehinderung immer noch besteht, abgeben.

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 19.02.2024, 10:06 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen Möglichkeiten für Bürger*innen...

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.

Pressemitteilungen

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters, der politischen Organe und der Gemeindeämter.