Der Gemeinderat setzt für die Dauer seiner Amtsperiode einen Jugendbeirat aus 5 bis 9 Mitgliedern ein. Der Jugendbeirat muss wenigstens zur Hälfte aus in Branzoll wohnhaften schulpflichtigen Personen bzw. aus Jugendlichen unter 18 Jahren, die unter den von den Jugendorganisationen vorgeschlagenen Namen gewählt werden, zusammengesetzt sein. Den Vorsitz hat der Bürgermeister oder der für den Bereich zuständige Gemeindereferent bzw. Gemeinderat inne.
Der Jugendbeirat hat beratende Funktion und unterbreitet der Gemeindeverwaltung Vorschläge und Anregungen, die darauf abzielen, die Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde zu verbessern.