Kommission für die Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärungen

Kommission für die Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärungen im Sinne des Art. 130 des Landesgesetzer...

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Kommission für die Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärungen im Sinne des Art. 130 des Landesgesetzer Nr. 13 vom 17.12.1998

Effektive Mitglieder:

  • Der Vertreter des Hygienedienstes, als Vertreter der Sanitätseinheit, die dem gebietsmäßig zuständigen Dienstleistungsbereich für öffentliche Hygiene und Gesundheit angehört;
  • Geom. Tommaso Betta, Gemeindetechniker;
  • Dipl. Agr. Thomas Höller, Techniker der Landesabteilung Wohnungsbau.

Ersatzmitglieder: 

  • Der Vertreter des Hygienedienstes, als Vertreter der Sanitätseinheit, die dem gebietsmäßig zuständigen Dienstleistungsbereich für öffentliche Hygiene und Gesundheit angehört;
  • Geom. Tommaso Betta, Gemeindetechniker; 
  • Geom. Florian Gurschler, Techniker der Landesabteilung Wohnungsbau.

     
     

Art der Organisation

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 19.02.2024, 10:01 Uhr