Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) – Ab 1. Jänner 2014 müssen zertifizierte Meldungen, Mitteilungen und Anträge im Bereich des Handels zwingend über das Frontoffice des Einheitsschalters eingereicht werden.
Der Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten geht auf eine EU-Richtlinie zurück, welche die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für Gewerbetreibende einen einzigen Bezugspunkt zur öffentlichen Verwaltung einzurichten und die Verwaltungswege zu verkürzen. In Südtirol ist der Einheitsschalter durch ein entsprechendes Staats- und Landesgesetz geregelt. Am 1. Jänner 2013 hat der Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten in Südtirol seinen Betrieb aufgenommen. Vom Beginn bis zur Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit können seit Jahresbeginn Verfahren aus dem Bereich des Handels online über das Frontoffice des Einheitsschalters abgewickelt werden. Der Einheitsschalter stellt eine Empfangsbestätigung aus, welche an die im Antragsformular angegebene zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) gesendet wird. Für Verfahren, die einer Ermächtigung unterliegen, gilt diese Bestätigung für den Beginn des Fristablaufs, bei zertifizierten Meldungen des Tätigkeitsbeginn gilt sie gleichzeitig als Autorisierung für die Aufnahme der Tätigkeit.
Für die nachstehenden Verfahren endet am 31. Dezember 2013 die Übergangsfrist, in welcher die Anträge auch noch auf Papier bei den zuständigen Ämtern eingereicht werden können:
- Einzelhandel (zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (SCIA) Betriebsverlegung, Betriebsnachfolge, Änderungen, Einstellung der Handelstätigkeit)
- Betriebsinterne Geschäfte (zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (SCIA),Betriebsverlegung, Betriebsnachfolge, Änderungen, Einstellung der Handelstätigkeit)
- Versandhandel und Vertrieb über das Fernsehen oder Medien und Haustürengeschäfte, (zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (SCIA), Betriebsverlegung, Betriebsnachfolge, Änderungen, Einstellung der Handelstätigkeit)
- Verkauf von Lebensmitteln und Verkauf von Nichtlebensmitteln über Automaten (zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (SCIA), Betriebsverlegung, Betriebsnachfolge, Änderungen, Einstellung der Handelstätigkeit)
- Wanderhandel und Handel auf öffentlichen Flächen (zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns für den Wanderhandel, Konzession für die Besetzung öffentlichen Grundes für Tages-, Wochen-, Jahres- und Saisonalmärkte, Mitteilung des Verzichts auf die Standplatzkonzession, Nachfolge in die Konzession für den Standplatz, Änderung des Warenbereiches, Änderung des Betriebssitzes oder des gesetzlichen Vertreters, Einstellung der Handelstätigkeit).
- Werbeverkäufe
- Sonderverkäufe
Die Formulare für die Verfahren aus dem Bereich Handwerk, Gastgewerbe, Privatzimmervermietung und Urlaub auf dem Bauernhof werden in der ersten Jahreshälfte 2014 in den Einheitsschalter eingebunden. Für diese wird eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2014 gelten.
Ab 1.Juli 2014 müssen auch diese Anträge zwingend über das Frontoffice des Einheitsschalters eingereicht werden.
Das Frontoffice des Einheitsschalters erreicht man über das Südtiroler Bürgernetz oder über das staatliche Portal www.impresainungiorno.gov.it. Wer nicht selbst über die notwendigen Voraussetzungen (Bürgerkarte, digitale Unterschrift, zertifizierte E-Mailadresse) verfügt, kann die Anträge, zertifizierten Meldungen und Mitteilungen von Mittelspersonen (Wirtschaftsberatern, RechtsanwältInnen, Branchenverbände, Patronate) einreichen lassen. In diesem Fall muss eine unterzeichnete Sondervollmacht beigelegt werden. Im Südtiroler Gemeindenverband wurde ein eigene Kompetenzzentrum eingerichtet. Gemeinden, die den
Einheitsschalter nicht selbst betreuen möchten, können den Dienst an den Südtiroler Gemeindenverband übertragen. Bisher haben 106
Gemeinden ihr Interesse bekundet, den Dienst des Einheitsschalters auszulagern. Die Zentralisierung des Dienstes im Gemeindenverband garantiert eine professionelle und einheitliche Handhabung und erlaubt es den Gemeinden Zeit und Ressourcen zu sparen.