Militäramt

Das Militäramt der Gemeinde führt die Musterungslisten, in die alle männlichen italienischen Staatsbürger...

Veröffentlichungsdatum:

12.07.2022

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3 Minuten

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Das Militäramt der Gemeinde führt die Musterungslisten, in die alle männlichen italienischen Staatsbürger eingetragen werden, die in der Gemeinde ansässig sind und im Laufe des folgenden Jahres die Volljährigkeit erreichen.

Über Aufforderung des Musterungsamtes stellt die Gemeinde den jungen Männern dann bei Erreichung des 18. Lebensjahres den Musterungsbefehl zu. Die Musterung erstreckt sich über 2 Tage und findet vor dem Musterungsamt in Padua statt, wo über die körperliche und geistige Tauglichkeit des Wehrdienstpflichtigen entschieden wird.

 Gleichzeitig mit dem Musterungsbefehl wird den Betroffenen ein Formular für den Aufschub des Militärdienstes zugestellt. Das Ansuchen um Aufschub des Militärdienstes aus Studienzwecken ist zusammen mit den nötigen Unterlagen in der Zeit zwischen dem Erhalt des Musterungsbefehles und der Musterung selbst einzureichen. Das Gesuch wird an das Musterungsamt in Padua gerichtet. Der Aufschub gilt jeweils nur für ein Jahr und muß dann erneuert werden. 

Nach erfolgter Musterung wird der taugliche junge Mann innerhalb von 9 Monaten zum Militärdienst einberufen, der sich, ebenso wie der Zivildienst, auf eine Dauer von 10 Monaten erstreckt. Erfolgt die Einberufung nicht innerhalb dieser Zeit, hat er Anrecht auf Freistellung.

Interessierte können innerhalb von 15 Tagen nach erfolgter Musterung ein Gesuch um Ableistung des Zivildienstes an das Musterungsamt in Padua stellen. Bis zur Erledigung des Ansuchens wird die Einberufung zum Wehrdienst ausgesetzt. Wird der Betroffene nicht innerhalb von 9 Monaten zum Zivildienst einberufen, hat er Anrecht auf Freistellung.

In bestimmten vom Gesetz vorgesehenen familiären, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Situationen kann um die Befreiung vom Militärdienst angesucht werden. Das entsprechende Gesuch wird zusammen mit den notwendigen Unterlagen nach der Musterung und vor der Einberufung über die Wohnsitzgemeinde an das Musterungsamt in Padua gerichtet.

Unter anderen kann vom Militärdienst befreit werden, wer:

·       Vollwaise mit zu Lasten lebenden minderjährigen Geschwistern ist

·        Vater eines Kindes ist

·        einziger volljähriger im gemeinsamen Haushalt lebender Sohn eines behinderten, auf fremde Hilfe angewiesenen Elternteils ist

·        Erstgeborener oder einziger Sohn von Eltern ist, wenn ein Elternteil an einer unheilbaren Krankheit leidet und seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, sofern die Familie durch die                Einberufung des Sohnes die nötigen Mittel für den Unterhalt verliert

·        einziger im gemeinsamen Haushalt lebender Bruder eines Behinderten bzw. schwer Kranken ist, der auf fremde Hilfe angewiesenen ist

·        Bruder eines während der Ableistung des Militärdienstes Verstorbenen ist

·        Sohn eines Kriegsgefallenen oder eines Kriegsinvaliden ist

·        besondere wirtschaftliche oder familiäre Schwierigkeiten oder Arbeitsverpflichtungen hat

·        Verantwortlicher eines Betriebes ist

·        einen Arbeitsvertrag im Ausland hat

·        zwei Brüder hat, die den Militärdienst bereits abgeleistet haben.

Da die Gesuche und die erforderlichen Unterlagen von Fall zu Fall verschieden sind und zusätzlich oft auch noch andere Voraussetzungen bestehen müssen, empfiehlt es sich, bei den zuständigen Stellen vorher genaue Informationen einzuholen.

Junge Männer, die nach dem 31.12.1985 geboren sind, werden nicht mehr zum Militärdienst einberufen.

Nähere Informationen und Vordrucke zu vorzeitiger Ableistung, Aufschub, Befreiung, vorzeitiger Entlassung, Ableistung eines Ersatzdienstes und Zulassung zum Zivildienst erhalten sie in ihrer Gemeinde oder bei einer der folgenden Organisationen:

·        Dienststelle für Zivildienstfragen, Crispistraße 1 in Bozen

·        Auskunftsbüro des Militärdistriktes, Brennerstraße 3 in Bozen

·        Junge Generation in der SVP, Brennerstraße 6 in Bozen.

Kontakt

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GUGLIELMO-MARCONI-STRASSE 5, 39051 BRANZOLL+39 0471 597432ufficio.licenze@comune.bronzolo.bz.it

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Zuletzt aktualisiert: 19.02.2024, 10:06 Uhr

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